CONTACT Wohnen, Interlaken

Jungfraublickallee 20
3800 Matten b. Interlaken
033 225 01 46 oder 079 937 38 52
wohnen.interlaken@contactmail.ch
www.contact-suchthilfe.ch
Bürozeiten: Mo - Fr 8.15 -12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr


Wohnformen
Begleitet
Klientel
offen für unterschiedliche KlientInnen-Gruppen, Suchtspez.
Für Regionen
Oberland
Trägerschaft
Stiftung CONTACT
Zielgruppe
Unser Angebot richtet sich an Frauen und Männer welche im Berner Oberland mit Hilfe fachlicher Begleitung selbständig wohnen können. Sie wohnen in einer durch CONTACT Wohnen Interlaken gemieteten Wohnung oder werden in ihren selbst gemieteten Wohnungen begleitet. Es kann sich dabei um Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung, problematischem Suchtmittelkonsum aber auch andere Menschen wie beispielsweise junge Erwachsene in einem Ablösungsprozess handeln.
Begleitung
Begleitetes Wohnen: Die BewohnerInnen wohnen in einer durch CONTACT Wohnen Interlaken gemieteten Wohnung so selbständig wie möglich. Wir besuchen sie regelmässig, mindestens 2x monatlich (in der Regel wöchentlich eine Stunde) und unterstützen sie in der Bewältigung des Alltags und ihrer Wohnfähigkeit. Für die Hausverwaltung und die zuweisenden Institutionen treten wir als Ansprechpartner auf. Wir vermitteln bei allfälligen Konflikten.
Ambulante Wohnbegleitung: Die KlientInnen wohnen in selbst gemieteten Wohnungen. Die Besuchsintervalle werden vor Aufnahme der Begleitung zusammen mit dem Kostenträger vereinbart. Sie finden maximal einmal wöchentlich und mindestens einmal monatlich statt. Der Inhalt der Begleitung wird ebenfalls zusammen mit dem/der KlientIn und dem Kostenträger vor Beginn der Begleitung festgelegt. Er unterscheidet sich in der Regel nicht gross von den Inhalten des begleiteten Wohnens im CONTACT Wohnen Interlaken.
Wohnangebot
Begleitetes Wohnen: vorwiegend in 1-Personenwohnungen. Die Wohnräume befinden sich in der Region Berner Oberland. Vorhandene Möbel können zum Teil mitgebracht werden, wir möblieren die Zimmer selber, wenn keine eigenen Möbel vorhanden sind. Keine Wohnsitzberechtigung, die Schriften bleiben in der bisherigen Fürsorgegemeinde.
Ambulante Wohnbegleitung: Es besteht ein schriftlicher Mietvertrag zwischen dem Klienten/der Klientin und dem Vermieter der Wohnung. Die Wohnbegleitung hat keinen rechtlichen Einfluss auf das Mietverhältnis.
Mahlzeiten
Begleitetes Wohnen: Alle Wohnungen verfügen über eine gut funktionierende Küche. Es werden keine Mahlzeiten angeboten. Der Einkauf und das Zubereiten der Lebensmittel ist Sache der Bewohnerin, kann aber auch Inhalt der Begleitung sein.
Ambulante Wohnbegleitung: Der Einkauf und das Zubereiten der Lebensmittel ist Sache der Bewohnerin, kann aber auch Inhalt der Begleitung sein.
Freizeitangebot
keines
Haustiere
gemäss Abmachung zwischen Liegenschaftsverwaltung und MieterIn
Internes Arbeitsangebot
Keines. Wir arbeiten eng mit Partnerorganisationen zusammen, die Arbeitsplätze anbieten
Öffnungszeiten
Die Bewohner besitzen einen Schüssel.
Aufenthaltsdauer
Begleitetes Wohnen: Unbegrenzt. Ein Austritt erfolgt nach der Erreichung der gemeinsam erarbeiteten Ziele oder bei Verstössen gegen die Hausregeln oder andere verbindliche Abmachungen.
Ambulante Wohnbegleitung: Die Aufenthaltsdauer in der Wohnung richtet sich nach dem Mietrecht. Die Dauer der Wohnbegleitung wird mit dem/der KlientIn und dem Kostenträger festgelegt und richtet sich in der Regel nach der gemeinsam erarbeiteten Zielsetzung.
Übernachtungspreis
Begleitetes Wohnen: Die Betreuungs- und Beherbergungskosten belaufen sich auf total Fr. 1705.-- pro Monat. (Vollkostenrechnung inkl. Miete mit allen NK, Lohnkosten, Fahrzeugspesen, Büromiete etc.)
Ambulante Wohnbegleitung: Pro Hausbesuch Fr. 185.00. (Vollkostenrechnung für 2 Std. inkl. Hausbesuch, Anfahrt, Rückfahrt, Standortgespräche und sämtliche anfallenden Nachbereitungsarbeiten)
Zahlungsmodus
Kostengutsprache, Rechnungsstellung erfolgt quartalsweise
Anmeldung
Telefonisch oder mit Anmeldeformular, anschliessend Abklärungsgespräch